Sichern Sie Ihre Immobilientransaktionen rechtlich ab
Ihr verlässlicher Partner im Real-estate law. Wir begleiten Sie mit fundierter juristischer Expertise bei allen Phasen des Immobilienkaufs, der Projektentwicklung und der Vertragsgestaltung in Zürich.
15+
Jahre Erfahrung
500+
Abgewickelte Verträge
98%
Zufriedene Mandanten
100%
Fokus auf Real-estate law
Unsere Kompetenzen im Real-estate law
Präzise Beratung und massgeschneiderte Lösungen für private Eigentümer, institutionelle Investoren und Projektentwickler.
Kaufvertragsprüfung
Wir prüfen und optimieren Kaufverträge, Schuldbriefdokumente und Grundbuchauszüge, um böse Überraschungen vor dem Notariatstermin auszuschliessen.
Baurecht & Projektierung
Juristische Begleitung von Bauvorhaben, Prüfung von Werkverträgen nach SIA-Normen und Beratung bei öffentlich-rechtlichen Baubewilligungsverfahren.
Stockwerkeigentum & Miete
Strukturierung von Stockwerkeigentümergemeinschaften, Reglementserstellung sowie Durchsetzung von Ansprüchen im Geschäfts- und Wohnraummietrecht.
Warum juristische Begleitung beim Immobilienkauf entscheidend ist
Der Erwerb oder die Entwicklung einer Immobilie ist meist mit erheblichen finanziellen Verpflichtungen verbunden. Ein kleiner Fehler im Kaufvertrag oder eine unentdeckte Dienstbarkeit im Grundbuch kann langfristige finanzielle Folgen haben.
Unsere Kanzlei hat sich darauf spezialisiert, Risiken frühzeitig zu erkennen und abzuwehren. Wir analysieren jedes Detail und vertreten Ihre Interessen konsequent gegenüber Verkäufern, Behörden und Banken.
- Umfassende Prüfung von Grundbucheinträgen und Lasten
- Gestaltung massgeschneiderter Verträge für komplexe Transaktionen
- Verhandlungsführung mit Notaren und Gegenparteien
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf grundlegende Fragen rund um das Immobilienrecht in der Schweiz.
Idealerweise kontaktieren Sie uns, sobald Ihnen ein Entwurf des Kaufvertrags oder der Reservationsvereinbarung vorliegt. Eine Prüfung vor der Unterzeichnung schützt Sie vor nachteiligen Klauseln.
Wir prüfen Gewährleistungsansprüche, Zahlungsmodalitäten, die Aufteilung der Notariatsgebühren, bestehende Dienstbarkeiten im Grundbuch sowie eventuelle mietrechtliche Bindungen des Objekts.
Ja, wir vertreten Bauherren bei der Durchsetzung von Mängelrechten nach SIA oder OR und wehren unberechtigte Bauhandwerkerpfandrechte ab.
Kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch
Beschreiben Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück, um das weitere Vorgehen zu besprechen.